Rechtsprechung
BezG Meiningen, 07.05.1993 - 3 T 89-96/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,6329) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1994, 523
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Schleswig, 20.05.1998 - 2 W 55/98
Vergütung des Betreuers für vor der Bestellung erfolgte Tätigkeiten
Wegen Fehlens einer Rechtsgrundlage ist ein vor der Bestellung geleisteter Zeitaufwand auch dann nicht aus dem Vermögen der Betreuten erstattungsfähig, wenn er auf Veranlassung des Vormundschaftsgerichts getätigt worden ist (a. A. LG Hamburg, BTPrax 1996, 76; BezG Meinigen, FamRZ 1994, 523, 524). - OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98
Vergütung für Vergütungsantrag des Betreuers
Wegen Fehlens einer Rechtsgrundlage ist ein vor der Bestellung geleisteter Zeitaufwand auch dann nicht aus dem Vermögen des Betreuten erstattungsfähig, wenn er auf Veranlassung des Vormundschaftsgerichts getätigt worden ist (a.A. LG Hamburg BtPrax 1996, 76 ; BezG Meiningen, FamRZ 1994, 523, 524). - LG Koblenz, 16.12.2003 - 2 T 821/03
Betreuerwechsel wegen Zweifeln an der Notwendigkeit der dauerhaften Unterbringung …
Ob die Tätigkeit eines Betreuers derzeit vor seiner Bestellung ganz zu vergüten ist, wenn er auf Veranlassung des Vormundschaftsgerichts tätig geworden ist (so LG Hamburg, Betreuungspraxis 1996, 76; Bezirksgericht Meiningen, FamRZ 1994, 523, 524), muss hier nicht entschieden werden.