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   BezG Meiningen, 07.05.1993 - 3 T 89-96/93   

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BezG Meiningen, 07.05.1993 - 3 T 89-96/93 (https://dejure.org/1993,6329)
BezG Meiningen, Entscheidung vom 07.05.1993 - 3 T 89-96/93 (https://dejure.org/1993,6329)
BezG Meiningen, Entscheidung vom 07. Mai 1993 - 3 T 89-96/93 (https://dejure.org/1993,6329)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 523
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Schleswig, 20.05.1998 - 2 W 55/98

    Vergütung des Betreuers für vor der Bestellung erfolgte Tätigkeiten

    Wegen Fehlens einer Rechtsgrundlage ist ein vor der Bestellung geleisteter Zeitaufwand auch dann nicht aus dem Vermögen der Betreuten erstattungsfähig, wenn er auf Veranlassung des Vormundschaftsgerichts getätigt worden ist (a. A. LG Hamburg, BTPrax 1996, 76; BezG Meinigen, FamRZ 1994, 523, 524).
  • OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98

    Vergütung für Vergütungsantrag des Betreuers

    Wegen Fehlens einer Rechtsgrundlage ist ein vor der Bestellung geleisteter Zeitaufwand auch dann nicht aus dem Vermögen des Betreuten erstattungsfähig, wenn er auf Veranlassung des Vormundschaftsgerichts getätigt worden ist (a.A. LG Hamburg BtPrax 1996, 76 ; BezG Meiningen, FamRZ 1994, 523, 524).
  • LG Koblenz, 16.12.2003 - 2 T 821/03

    Betreuerwechsel wegen Zweifeln an der Notwendigkeit der dauerhaften Unterbringung

    Ob die Tätigkeit eines Betreuers derzeit vor seiner Bestellung ganz zu vergüten ist, wenn er auf Veranlassung des Vormundschaftsgerichts tätig geworden ist (so LG Hamburg, Betreuungspraxis 1996, 76; Bezirksgericht Meiningen, FamRZ 1994, 523, 524), muss hier nicht entschieden werden.
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